Förderkulisse für LEADER-Projekte - Antragstellung
Mögliche Vorhaben müssen dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) entsprechen bzw. Kriterien erfüllen.
Ein Projekt muss alle Basiskriterien erfüllen, um potenziell förderfähig zu sein:
- Das Projekt liegt in der Region
- Das Projekt fördert die Zielerreichung mindestens eines Handlungsfeldes
- Das Projekt hat einen regionalen Projektträger
- Das Projekt ist im Rahmen von LEADER förderfähig
- Das Projekt hat eine zugesicherte Kofinanzierung durch öffentliche Mittel
- Das Projekt ist mit Hilfe einer Projektskizze (inkl. Kostenplan) nachvollziehbar
Die Zuwendungshöhe eines Projektes ist nach oben nicht begrenzt (kein Förderhöchstbetrag). Dies kann aber durch Beschluss der LAG grundsätzlich erfolgen. Die Mindestzuwendung (Fördermittel) muss hingegen 7.500,- € für öffentliche sowie 5.000,- € für private Antragsteller betragen. Eine Zuwendungshöhe resultiert aus der Beschaffenheit, dem Inhalt und den beabsichtigten Zielsetzungen eines Vorhabens. Fördersätze sind somit projektabhängig. Jedes Vorhaben – unabhängig vom Handlungsfeld – erhält mit Erfüllung aller Basiskriterien und erreichten Punkten im Scoring einen Basisfördersatz von 30 v.H.
So genannte Scoring-Kriterien aus dem REK dienen der Ermittlung des Fördersatzes eines Vorhabens. Das Regionalmanagement schlägt der LAG mit Hilfe der Kriterien die Höhe des Fördersatzes für die jeweiligen Vorhaben vor. Die eingereichten und zugleich förderfähigen Vorhaben werden anhand von Kriterien bewertet („gescort“), so dass aufgrund der Bewertung (Scoring) eine entsprechende Priorisierung vorgenommen wird.
Ist ein Basiskriterium nicht erfüllt oder die Mindestpunktzahl nicht erreicht, scheidet das Vorhaben aus der LEADER-Förderung aus. Sowohl öffentliche als auch private Antragsteller müssen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Der Förderantrag eines LEADER-Projektes ist vor Beginn des Vorhabens beim EU-Regionalmanagement zu stellen.
Projektanträge, die in den halbjährlich stattfindenden LAG-Sitzungen behandelt werden sollen, sind dem Regionalmanagement jeweils per Antragsstichtag vorzulegen. Anträge sind dementsprechend bis zum 1. Februar bzw. 1. Juli eines Jahres einzureichen (Eingang der vollständigen Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung beim Regionalmanagement). Wird ein Antrag nach einem Antragsstichtag eingereicht, wird das Projekt bzw. der Antrag nicht in der nächstfolgenden LAG-Sitzung, sondern erst in der darauffolgenden Sitzung behandelt.
Das EU-Regionalmanagement unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben. Sprechen Sie uns bitte an!
Ansprechpartner/in
Herr Schumacher![]() | |
Kreishaus II, Zimmer 1.20 Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3422 Telefax: 04791 930-113422 E-Mail: wirtschaft@landkreis-osterholz.de |
Dokumente
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LEADER-Projektskizzenblatt (275 kB) |
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Scoring-Kriterien für LEADER-Vorhaben (94 kB) |